Rechtsprechung
VG Regensburg, 20.04.2015 - RO 9 S 15.50277 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Überstellung nach Polen; nicht nur kurzfristige Trennung einer Familieneinheit; Ermessensfehler bei Entscheidung über Selbsteintritt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der nicht nur kurzfristigen Trennung einer Familieneinheit bei der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Polen
- rewis.io
Selbsteintritt, Ermessensfehler, Übernahmegesuch, Abschiebungsanordnung, Polen, Asylantrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.05.2012 - C-620/10
Kastrati - Dublin-System - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Verfahren zur …
Auszug aus VG Regensburg, 20.04.2015 - RO 9 S 15.50277
Damit sind jedoch die Dublin-Regelungen für diesen nicht mehr anwendbar, wie sich aus einer entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die zur Dublin II-VO ergangen ist, ergibt: Danach sind die Dublin-Regelungen nämlich nicht mehr anzuwenden, wenn (wie vorliegend, vgl. oben (1)) ein Antragsteller zuvor in keinem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat und (wie vorliegend, vgl. oben (2) und (3)) die Rücknahme seines Asylantrags erfolgt, bevor der für die Prüfung dieses Antrags zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme des Antragstellers zugestimmt hat (vgl. EuGH, U.v. 3.5.2012 - C-620/10 (Kastrati) - juris). - VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027
Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Auszug aus VG Regensburg, 20.04.2015 - RO 9 S 15.50277
a) Die mit Schreiben vom 8. April 2015 gegen den Bescheid vom 25. März 2015 erhobene Klage ist als Anfechtungsklage statthaft (wohingegen ein darüber hinausgehendes Verpflichtungsbegehren als unstatthaft anzusehen wäre, vgl. VG Regensburg, U. v. 18.7.2013 - RN 5 K 13.30027 - juris). - VG Würzburg, 17.09.2014 - W 7 E 14.50110
Abschiebung und Wiedereinreise (Georgische Familie)
Auszug aus VG Regensburg, 20.04.2015 - RO 9 S 15.50277
Da auch seine freiwillige Einreise nach Polen derzeit gegen polnisches Recht verstoßen würde, würde eine isolierte Abschiebung der Antragsteller dorthin also voraussichtlich zu einer auch nicht nur kurzzeitigen Trennung der Familie führen (vgl. hierzu auch VG Würzburg, B.v. 17.9.2014 - W 7 E 14.50110 - im Internet abrufbar unter www.vgh.bayern.de/media/vgwuerzburg/presse/14a50110b.pdf).